AIDAaura AGB
AGB der Reederei AIDAcruises
1. Anmeldung und Abschluss des Reisevertrages
2. Zahlung
3. Leistungen und Preise
4. Leistungsänderung
5. Preiserhöhung
6. Rücktritt und Kündigung durch AIDA Cruises
7. Rücktritt durch den Kunden/Umbuchung
8. Gewährleistung, Kündigung des Kunden
9. Haftung/Haftungsbeschränkung
10. Medizinische Versorgung an Bord
11. Beschränkungen für werdende Mütter und Säuglinge
12. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
13. Datenschutz
14. Informationspflicht über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
15. Verjährung, Abtretungsverbot, Gerichtsstand
Reisebedingungen
Sehr geehrter Kunde, bitte lesen Sie aufmerksam die nachfolgenden Reisebedingungen.Diese werden, soweit wirksam einbezogen, im Falle Ihrer Buchung Inhalt des Reisevertrages. Für Flugleistungen gelten darüber hinaus die Beförderungsbedingungen des ausführenden Luftfahrtunternehmens, bei regulären Linienflügen mit internationalen Linienfluggesellschaften ferner die Allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB), die in Ihrem Reisebüro oder im Internet zur Verfügung stehen.
1 Anmeldung und Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde AIDA Cruises den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Dies kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Grundlage dieses Angebots ist die Reiseausschreibung mit allen darin enthaltenen Informationen, insbesondere auch bezüglich angebotener Flugleistungen (ab Seite 60) sowie diese Reisebedingungen.
1.2 Der Vertrag kommt ausschließlich mit der schriftlichen Reservierungsbestätigung bzw. der Rechnungsstellung durch AIDA Cruises zustande. Die elektronische Bestätigung des Zugangs der Reiseanmeldung stellt keine Annahme des Reisevertrages dar. AIDA Cruises ist im Falle der Nichtannahme der Reiseanfrage nicht verpflichtet, gegenüber dem Kunden ausdrücklich die Nichtannahme zu erklären und/oder die Nichtannahme zu begründen.
1.3 Weicht der Inhalt der Reservierungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, ist AIDA Cruises 10 Tage an dieses neue Angebot gebunden. Der Reisevertrag kommt auf Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Reiseantritt annimmt.
2 Zahlungen
2.1 Nach Vertragsschluss (Zugang der Reservierungsbestätigung) und Erhalt des Sicherungsscheines gemäß § 651 k BGB wird folgende Anzahlung fällig:
• Bei Buchung von AIDA PREMIUM 20 %
• Bei Buchung von AIDA VARIO 35 %
• Bei Buchung von JUST AIDA 50 %
Mit der Anzahlung wird gleichzeitig auch die volle Prämie einer über AIDA Cruises vermittelten Versicherung fällig.
2.2 Die Restzahlung wird spätestens 6 Wochen vor Reisebeginn fällig, soweit der Sicherungsschein übergeben ist.
2.3 Bei Buchung ab 6 Wochen vor Reisebeginn ist der komplette Reisepreis sofort fällig, soweit der Sicherungsschein übergeben ist.
2.4 Der Sicherungsschein befindet sich auf der Rückseite der Reservierungsbestätigung bzw. auf der Rückseite der neutralen Amadeus TOMA®-Buchungsbestätigung.
2.5 Nach vollständiger Bezahlung der Reise erhält der Kunde unverzüglich seine Reiseunterlagen, frühestens jedoch 3 Wochen vor Reisebeginn. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nach, behält sich AIDA Cruises vor, nach erfolgloser Mahnung vom Reisevertrag zurückzutreten und die unter Punkt 7 vereinbarten Stornokosten zu berechnen. Darüber hinaus ist AIDA Cruises berechtigt, bei erfolgter Mahnung eine Mahnkostenpauschale von 10 Euro zu erheben, sowie die durch die Nichtzahlung anfallenden Mehrkosten (z. B. Bankgebühren) weiter zu belasten. Dieses Recht steht AIDA Cruises nicht nur bei Zahlung des Reisepreises, sondern bei jeglichen Zahlungsverpflichtungen des Kunden gegenüber AIDA Cruises zu. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt dem Kunden in jedem Fall unbenommen.
2.6 Die Zahlung des Reisepreises erfolgt ausschließlich an AIDA Cruises und kann wahlweise per Überweisung oder per Kreditkarte (z. B. Mastercard, Visa) erfolgen. Sofern nicht mit AIDA Cruises anders ausdrücklich vereinbart, haben Zahlungen an vermittelnde Reisebüros keine schuldbefreiende Wirkung. Bei Zahlung per Kreditkarte kann pro Buchung jeweils eine Kreditkarte hinterlegt werden. Eine Änderung der vereinbarten Zahlart bzw. des vereinbarten Zahlungsmittels ist nur vor erfolgter Zahlung möglich. Bei Zahlung mit Kreditkarte erfolgt der Einzug zum in der Rechnung ausgewiesenen Fälligkeitstermin.
2.7 AIDA Cruises behält sich das Recht vor, bei allen Zahlungen per Kreditkarte eine Kreditkartengebühr zu verlangen. Über die Höhe einer solchen Gebühr wird der Gast vor dem Zahlungsvorgang rechtzeitig informiert.
3 Leistungen und Preise
3.1 Die Leistungsverpflichtung von AIDA Cruises ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Reservierungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt bzw. der Reiseausschreibung unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen. Nebenabreden oder sonstige Vereinbarungen (z. B. Sonderwünsche), die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung von AIDA Cruises. Im Falle von Widersprüchen ist die Reisebestätigung ausschlaggebend. AIDA Cruises behält sich das Recht vor, für bestimmte Leistungen an Bord eine zusätzliche Service-Charge zu verlangen. Nicht im Reisepreis enthalten sind etwaige Grenzgebühren. Diese sind vom Kunden direkt vor Ort zu entrichten. Mehrkosten (z. B. für zusätzliche Verpflegung an Bord), die aufgrund einer nicht von AIDA Cruises zu vertretenden Quarantäne entstehen, sind vom Gast selbst zu tragen bzw. zu ersetzen.
3.2 Die in dem Prospekt bzw. der Reiseausschreibung enthaltenen Angaben sind für AIDA Cruises grundsätzlich bindend, soweit sie Grundlage des Reisevertrages geworden sind. AIDA Cruises behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlichen Gründen Änderungen der Prospektangaben bzw. Reiseausschreibungen hinsichtlich der Leistungen oder des Leistungsumfanges, insbesondere auch bezüglich des ausgeschriebenen Reisepreises, vor Vertragsabschluss vorzunehmen. Eine Erhöhung des ausgeschriebenen Reisepreises ist zulässig aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen (wie Hafen- oder Flughafengebühren) oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospektes, sowie wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt ausgeschriebene Reise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist. Über entsprechende Änderungen wird AIDA Cruises den Kunden vor der Buchung selbstverständlich informieren.
3.3 Leistungsträger (z. B. Fluggesellschaften, Hotels) und Reisebüros sind von AIDA Cruises nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Angaben in Prospekten bzw. in Reiseausschreibungen oder über die Reservierungsbestätigung von AIDA Cruises hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.
3.4 Ortsprospekte sowie Prospekte von Leistungsträgern (z. B. Hotels, örtlichen Agenturen etc.) sind nicht Bestandteil des Reisevertrages und daher für die vertraglichen Leistungen von AIDA Cruises nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung der Parteien zum Inhalt der vertraglichen Leistungen von AIDA Cruises gemacht wurden.
3.5 Bei den Reisen der AIDA Cruises gilt in der Regel der jeweilige Saisonpreis jeder Reise entsprechend der Saisontabelle, sofern keine Ausnahme vermerkt ist.
3.6 Maßgebend für alle Ermäßigungen, welche aus dem Alter des Kunden resultieren, ist das Alter bei Reiseantritt.
4 Leistungsänderungen
4.1 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von AIDA Cruises nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Das gilt insbesondere auch für Änderungen der Fahrt- und Liegezeiten und/oder der Routen (vor allem auch aus Sicherheits- oder Witterungsgründen), über die allein der für das Schiff verantwortliche Kapitän entscheidet.
4.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. AIDA Cruises ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei erheblichen Änderungen der Reiseleistungen vor Reisebeginn ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
5 Preiserhöhung
AIDA Cruises behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern:
5.1 Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten (insbesondere Flugbeförderungskosten mit Kerosinzuschlägen und Treibstoffkosten der Schiffe), so kann AIDA Cruises den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann AIDA Cruises vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann AIDA Cruises vom Kunden verlangen.
5.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafenoder Flughafengebühren gegenüber AIDA Cruises erhöht, so kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für AIDA Cruises verteuert hat.
5.3 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für AIDA Cruises verteuert hat.
5.4 Eine Erhöhung nach Ziffer 5.1 bis 5.3 ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für AIDA Cruises nicht vorhersehbar waren.
5.5 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat AIDA Cruises den Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt eingehend beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn AIDA Cruises in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat die zuvor genannten Rechte unverzüglich nach der Mitteilung von AIDA Cruises über die Preiserhöhungen dieser gegenüber geltend zu machen.
6 Rücktritt und Kündigung durch AIDA Cruises
6.1 AIDA Cruises kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von AIDA Cruises nachhaltig stört oder wenn sich der Kunde in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt AIDA Cruises, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Die von AIDA Cruises eingesetzten Mitarbeiter und das Schiffspersonal sind bevollmächtigt, die Interessen von AIDA Cruises in diesen Fällen wahrzunehmen.
6.2 Lässt der geistige oder körperliche Zustand eines Kunden eine Reise bzw. Weiterreise nicht zu, weil dieser den Kunden reiseunfähig macht oder eine Gefahr für den Kunden selbst oder jemanden sonst an Bord darstellt, kann die Beförderung verweigert oder die Urlaubsreise des Kunden jederzeit abgebrochen werden. Für evtl. entstehende Mehrkosten steht AIDA Cruises nicht ein. Gleiches gilt, wenn eine geistige oder körperliche Behinderung eine besondere Betreuung des Gastes erfordert, die über die vertraglich vereinbarten Leistungen von AIDA Cruises hinausgeht, und der Kunde keine diese Betreuung übernehmende Begleitperson hat. Im Zweifel empfiehlt sich die explizite Nachfrage bei Buchung.
6.3 AIDA Cruises ist zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt, wenn der Kunde Waffen, Munition, explosive oder feuergefährliche Stoffe und Ähnliches an Bord bringt; ferner, wenn er Drogen konsumiert oder an Bord bringt bzw. Straftaten begeht. Eine berechtigte Kündigung liegt auch im Falle des Versuchs des Vorgenannten vor.
6.4 An Bord gilt eine Bordordnung, die vom Kunden uneingeschränkt zu beachten und einzuhalten ist.
6.5 Der Kapitän ist für Schiff und Besatzung verantwortlich. Er besitzt hinsichtlich der seemännischen Führung des Schiffes, der Gewährleistung der Sicherheit sowie der Einhaltung der Bordordnung die alleinige Entscheidungsbefugnis und ist in dieser Eigenschaft berechtigt, den Kunden entschädigungslos von Bord zu weisen.
7 Rücktritt durch den Kunden/Umbuchung
7.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei AIDA Cruises. Dem Kunden wird im eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
7.2 In jedem Fall des Rücktritts des Kunden steht AIDA Cruises unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und gewöhnlich möglicher anderweitiger Verwendung der Reiseleistung folgende pauschale Entschädigung – jeweils pro Person und bezogen auf den jeweiligen Reisepreis – zu:
AIDA PREMIUM AIDA VARIO JUST AIDA
Bis zum 60. Tag* (mind. 50 € p. P.) 20 % 35 % 50 %
Vom 59. Tag bis zum 30. Tag* 20 % 35 % 50 %
Vom 29. Tag bis zum 22. Tag* 35 % 35 % 50 %
Vom 21. Tag bis zum 15. Tag* 60 % 60 % 60 %
Ab dem 14. Tag* 80 % 80 % 80 %
Nichterscheinen, Stornierung
am Tag des Reisebeginns und bei
nachträglicher Stornierung 95 % 95 % 95 %
* vor Reisebeginn
Prämien für über AIDA Cruises vermittelte Reiseversicherungen fallen zusätzlich zu der pauschalen Entschädigung in voller Höhe an. Bei einer Buchung mit Linienflügen gilt für das An- und Abreisepaket ergänzend folgende pauschale Entschädigung (jeweils pro Person):
vom 59. Tag bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 50 %,
ab dem 29. Tag vor Reisebeginn 80 %,
bei Nichterscheinen, Stornierung am Tag des Reisebeginns und bei nachträglicher Stornierung 95 %.
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei AIDA Cruises innerhalb der Öffnungszeiten des AIDA Service Centers. Bei Teilstornierung eines Reiseteilnehmers aus einer Kabine mit gebuchter Doppelbelegung steht AIDA Cruises in jedem Fall eine pauschale Entschädigung in Höhe von 80 % zu. Im Falle einer Teilstornierung eines Reiseteilnehmers aus einer Kabine mit gebuchter Dreier- oder Viererbelegung stehen AIDA Cruises die Stornogebühren laut Tabelle unter Punkt 7.2 zu. Die Stornierung der Teilleistung Flug (An- und Abreisepaket) ist nicht möglich.
7.3 Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass AIDA Cruises kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. AIDA Cruises bleibt es vorbehalten, abweichend von den vorstehenden Pauschalen eine konkret zu berechnende höhere Entschädigung zu fordern. AIDA Cruises ist in diesem Falle verpflichtet, die Entschädigung im Einzelnen zu beziffern und zu belegen.
7.4 Ein Anspruch des Kunden auf Änderungen von Reiseleistungen nach Vertragsabschluss, z. B. hinsichtlich des Reisetermins, des Abflugortes oder Reiseziels, der Unterkunft oder Verpflegungsart, der Kabine oder Beförderungsart (Umbuchungen) besteht nicht. Für Umbuchungen, die auf Wunsch des Kunden dennoch unter Beibehaltung des Gesamtzuschnitts der Reise vorgenommen werden (insbesondere unter Beibehaltung der Reisedauer), werden bis 60 Tage vor Reisebeginn von AIDA Cruises folgende Kosten berechnet:
• Für Umbuchung innerhalb von AIDA PREMIUM keine
• Für Umbuchung innerhalb von AIDA VARIO oder Umbuchung von AIDA PREMIUM auf AIDA VARIO 150 Euro p. P. für die erste und zweite Person in der Kabine
• Für Umbuchung innerhalb von JUST AIDA oder Umbuchung von AIDA PREMIUM oder AIDA VARIO auf JUST AIDA 300 Euro p. P. für die erste und zweite Person in der Kabine
Eine Umbuchung des Reisetermins kann generell nur einmal erfolgen. Eine weitere Änderung des Reisetermins sowie auch Umbuchungswünsche, die später als 60 Tage vor Reisebeginn bei AIDA Cruises eingehen, können, sofern ihre Erfüllung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Für die Änderung von Reiseteilnehmern (Namensänderung/Personenersetzung) werden 50 Euro Bearbeitungsgebühr p. P. berechnet, außer bei Linienflügen ab 5 Wochen bis 4 Tage vor Abflug. Hier bedarf es der Rückbestätigung durch AIDA Cruises und eventuell anfallende Kosten (bis zu 300 Euro p. P.) werden der Buchung belastet.
7.5 Bearbeitungs-, Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.
8 Gewährleistung, Kündigung des Kunden
8.1 Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Er ist verpflichtet, der von AIDA Cruises eingesetzten Reiseleitung eventuelle Reisemängel unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein.
8.2 Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigungen unverzüglich dem Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust innerhalb von 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung beim zuständigen Beförderungsunternehmen zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung von AIDA Cruises anzuzeigen. Ohne Anzeige besteht Gefahr eines Anspruchsverlustes.
8.3 Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651 c BGB bezeichneten Art nach § 651 e BGB oder aus wichtigem, für AIDA Cruises erkennbarem Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er AIDA Cruises zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von AIDA Cruises verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für AIDA Cruises erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.
8.4
a) Sämtliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Reisevertrag bzw. den von AIDA Cruises erbrachten Leistungen stehen, gleich aus welchem Rechtsgrund, mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen aus unerlaubter Handlung, hat der Kunde ausschließlich innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber AIDA Cruises geltend zu machen.
b) Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber AIDA Cruises unter der auf Seite 107 angegebenen Anschrift erfolgen. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen.
c) Durch die vorstehenden Regelungen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über eine unverschuldete Fristversäumnis durch den Kunden sowie die Vorschriften über die Hemmung der Verjährungsfrist unberührt.
9 Haftung/Haftungsbeschränkung
9.1 Die vertragliche Haftung von AIDA Cruises für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten), ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
a) ein Schaden des Kunden von AIDA Cruises weder vorsätzlich noch grob fahrlässigherbeigeführt wurde oder
b) AIDA Cruises für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
9.2 Für alle gegen AIDA Cruises gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche in Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
9.3 AIDA Cruises haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
9.4 Wertgegenstände (wichtige Dokumente, Geld, Schmucksachen, Foto-, Filmapparate und tragbare Videosysteme, jeweils mit Zubehör etc.) sind im Rahmen der An- und Abreise vom Reisenden in persönlichem Gewahrsam sicher verwahrt im Handgepäck mitzuführen. AIDA Cruises haftet ausdrücklich nicht für Verlust oder Beschädigung von Wertgegenständen, die im Rahmen der An- und Abreise im aufgegebenen Reisegepäck mitgeführt und/oder an Bord nicht sicher verschlossen im Safe aufbewahrt werden.
9.5 Die Reiseleitung an Bord der Schiffe von AIDA Cruises, Reisevermittler und/oder sonstige Leistungsträger sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche der Kunden gegenüber AIDA Cruises anzuerkennen.
10 Medizinische Versorgung an Bord
Die Schiffe verfügen über modern eingerichtete Hospitäler, die sich auf Deck 3 befinden. Schiffsärzte und ausgebildete Krankenschwestern stehen für Ihre medizinische Versorgung zur Verfügung. Die Sprechzeiten erfahren Sie an Bord. Gäste, die sich in ärztlicher Behandlung befinden oder besondere Anliegen haben, werden gebeten, den Schiffsarzt am Anfang der Reise zu informieren. Bitte beachten Sie, dass die Leistungen des Schiffsarztes kein Bestandteil des Reisevertrages sind und der Schiffsarzt in seinen medizinischen Entscheidungen nicht den Weisungen von AIDA Cruises unterworfen ist. Eine umfangreiche Krankenbehandlung ist an Bord nur eingeschränkt möglich, bei Risikofällen kann der Patient daher im nächsten Hafen ausgeschifft werden. Die Krankenbehandlung erfolgt gegen Bezahlung (Abrechnung am Ende der Reise über Ihre Bordabrechnung; keine Abrechnung über Krankenschein möglich). Sie erhalten am Ende der Reise an der Rezeption (auf Anfrage) eine detaillierte Hospitalrechnung, die Sie zur Erstattung bei Ihrer Reise-Krankenversicherung einreichen können. Wir empfehlen daher unbedingt den Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung (Näheres siehe Seite 106). Für die Entsorgung von medizinischen Abfällen (Insulinspritzen etc.) kontaktieren Sie bitte das Bordhospital. Sollten Sie spezielle Medikamente benötigen, bringen Sie diese bitte in ausreichender Menge im Handgepäck mit an Bord. Bitte beachten Sie hierbei die EU-Richtlinie zur Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck. Näheres dazu finden Sie in Ihren Reiseunterlagen.
11 Beschränkungen für werdende Mütter und Säuglinge
Aus Sicherheitsgründen und bedingt durch die eingeschränkte medizinische Versorgung an Bord der Schiffe von AIDA Cruises ist die Beförderung von werdenden Müttern, die sich bei Reiseantritt in der 24. Schwangerschaftswoche oder darüber hinaus befinden, und Säuglingen bis 6 Monaten nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass auf allen Routen, die 3 oder mehr aufeinander folgende Seetage aufweisen, für Säuglinge ein Mindestalter von 12 Monaten gilt.
12 Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
12.1 Jeder Passagier muss einen gültigen Reisepass auf der jeweiligen Reise mit sich führen, dessen Gültigkeit nach Beendigung der Reise noch mindestens 6 Monate betragen muss. Auf allen Reisen, bei denen ausschließlich Häfen in der EU sowie in Norwegen und Island angelaufen werden, brauchen deutsche Staatsbürger nur einen Personalausweis, der noch mindestens 6 Monate nach Reiseende gültig ist. Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr benötigen einen noch gültigen Kinderausweis mit Lichtbild und dem Vermerk „Nationalität deutsch“ oder einen neuen Kinderreisepass mit Lichtbild (auch unter 10 Jahren). Wir empfehlen in jedem Fall einen Kinderreisepass mit Lichtbild (auch wenn bei einigen Zielen ein Kinderausweis möglicherweise genügen würde), da die Ein- oder Ausschiffung nur mit Kinderausweis seitens der örtlichen Behörden nicht immer gewährleistet ist. Falls ein Kind nicht mit seinen Eltern, seinen Erziehungsberechtigten oder Personen reist, die in den Dokumenten des Kindes eingetragen sind, bitten wir Sie, von den zuständigen Botschaften und Konsulaten prüfen zu lassen, welche Ausweisdokumente für die Reise des Kindes erforderlich sind. Im Übrigen bitten wir, die besonderen Hinweise zu Pass-/Visa-Bestimmungen von bestimmten Zielen ab Seite 100 zu berücksichtigen (siehe Einreise- und Gesundheitsbestimmungen). AIDA Cruises ist im Falle des Verstoßes bzw. der Nichteinhaltung von Pass-, Visa- oder sonstigen Einreisebestimmungen berechtigt, den Transport zu verweigern, wobei der Kunde einen Anspruch auf Erstattung des anteiligen Reisepreises gemäß 7.2 hat. Eine darüber hinausgehende Kostenerstattung findet in diesen Fällen jedoch nicht statt.
12.2 AIDA Cruises informiert im Reiseprospekt bzw. in der Reiseausschreibung über die Reisepass-/Ausweispflicht hinaus über Bestimmungen, die für die jeweiligen Reiseländer gültig sind. Diese Informationen werden für deutsche Staatsbürger erteilt, bei denen keine besonderen Verhältnisse gegeben sind. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen im Pass, Flüchtlingsausweis usw.) vorliegen.
12.3 Der Kunde hat AIDA Cruises alle für die jeweilige Reise erforderlichen persönlichen Daten (Manifestdaten) bis spätestens 6 Wochen vor Reisebeginn zur Verfügung zu stellen und zu gewährleisten, dass die angegebenen Manifestdaten mit den Daten in den Reisedokumenten (z. B. Reisepass, Personalausweis) übereinstimmen. Bei Buchung ab 6 Wochen vor Reisebeginn sind die Manifestdaten unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Sofern der Kunde dieser Verpflichtung nicht rechtzeitig nachkommt, ist AIDA Cruises berechtigt, den Transport zu verweigern, wobei der Kunde einen Anspruch auf Erstattung des anteiligen Reisepreises gemäß 7.2 hat.
12.4 AIDA Cruises wird den Kunden vor Vertragsabschluss über etwaige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen vorstehenden Vorschriften informieren.
12.5 Der Kunde ist für die Beschaffung und das Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie die Einhaltung von Zoll- und Devisenvorschriften selbst verantwortlich. Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt nicht, wenn AIDA Cruises schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
12.6 Wenn AIDA Cruises im Einzelfall die Beschaffung von Reisedokumenten, insbesondere Visa, übernommen hat, haftet sie nicht für die rechtzeitige Erteilung und den rechtzeitigen Zugang.
13 Datenschutz
Die im Rahmen Ihrer Buchung angegebenen personenbezogenen Daten (Name, Adresse, Telefonnummer etc.) werden zur Abwicklung der Reise, zur Kundenbetreuung und Marktforschung oder zur Erfüllung gesetzlicher Bestimmungen gespeichert, verarbeitet und genutzt. Darüber hinaus können die Daten zur Zusendung von aktuellen Informationen und Angeboten verwendet werden. Sollten Sie diese Informationen nicht wünschen, wenden Sie sich bitte an den Datenschutzbeauftragten des Unternehmens unter der Anschrift: AIDA Cruises, Am Strande 3d, 18055 Rostock.
14 Informationspflicht über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
AIDA Cruises ist laut EU-Verordnung dazu verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft zu nennen, die aller Voraussicht nach seinen Flug durchführen wird. Sobald AIDA Cruises sicher weiß, um welche Fluggesellschaft es sich handelt, ist sie verpflichtet, den Kunden darüber zu informieren. Sollte sich daran noch etwas ändern, muss der Kunde darüber in Kenntnis gesetzt werden. Die „Black-List“ ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm
15 Verjährung, Abtretungsverbot, Gerichtsstand
15.1 Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund – jedoch mit Ausnahme von Ansprüchen des Kunden aus unerlaubter Handlung –, verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Dies gilt insbesondere auch für Ansprüche aus der Verletzung von vorvertraglichen und von Nebenpflichten aus dem Reisevertrag. Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem AIDA Cruises die Ansprüche schriftlich zurückweist.
15.2 Eine Abtretung jedweder Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der vorbezeichneten Ansprüche des Kunden durch Dritte in eigenem Namen unzulässig.
15.3 Der Kunde kann AIDA Cruises nur am Sitz ihrer deutschen Niederlassung in Rostock verklagen.
15.4 Dem Vertragsverhältnis liegt, soweit zulässig, deutsches Recht zugrunde, ausgenommen solche Regelungen, die auf das nationale Recht anderer Staaten verweisen.
15.5 Für Klagen von AIDA Cruises gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb der Mitgliedsstaaten des EuGVVO haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der deutschen Niederlassung von AIDA Cruises, Rostock, maßgebend.
15.6 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages und/oder dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages oder der Reisebedingungen zur Folge.
15.7 Diese Reisebedingungen (28. Auflage) und alle Angaben im Katalog entsprechen dem Stand vom Januar 2010. Sie gelten für alle Reisen aus diesem Katalog mit AIDA Cruises.
1. Anmeldung und Abschluss des Reisevertrages
2. Zahlung
3. Leistungen und Preise
4. Leistungsänderung
5. Preiserhöhung
6. Rücktritt und Kündigung durch AIDA Cruises
7. Rücktritt durch den Kunden/Umbuchung
8. Gewährleistung, Kündigung des Kunden
9. Haftung/Haftungsbeschränkung
10. Medizinische Versorgung an Bord
11. Beschränkungen für werdende Mütter und Säuglinge
12. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
13. Datenschutz
14. Informationspflicht über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
15. Verjährung, Abtretungsverbot, Gerichtsstand
Reisebedingungen
Sehr geehrter Kunde, bitte lesen Sie aufmerksam die nachfolgenden Reisebedingungen.Diese werden, soweit wirksam einbezogen, im Falle Ihrer Buchung Inhalt des Reisevertrages. Für Flugleistungen gelten darüber hinaus die Beförderungsbedingungen des ausführenden Luftfahrtunternehmens, bei regulären Linienflügen mit internationalen Linienfluggesellschaften ferner die Allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB), die in Ihrem Reisebüro oder im Internet zur Verfügung stehen.
1 Anmeldung und Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde AIDA Cruises den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Dies kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Grundlage dieses Angebots ist die Reiseausschreibung mit allen darin enthaltenen Informationen, insbesondere auch bezüglich angebotener Flugleistungen (ab Seite 60) sowie diese Reisebedingungen.
1.2 Der Vertrag kommt ausschließlich mit der schriftlichen Reservierungsbestätigung bzw. der Rechnungsstellung durch AIDA Cruises zustande. Die elektronische Bestätigung des Zugangs der Reiseanmeldung stellt keine Annahme des Reisevertrages dar. AIDA Cruises ist im Falle der Nichtannahme der Reiseanfrage nicht verpflichtet, gegenüber dem Kunden ausdrücklich die Nichtannahme zu erklären und/oder die Nichtannahme zu begründen.
1.3 Weicht der Inhalt der Reservierungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, ist AIDA Cruises 10 Tage an dieses neue Angebot gebunden. Der Reisevertrag kommt auf Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Reiseantritt annimmt.
2 Zahlungen
2.1 Nach Vertragsschluss (Zugang der Reservierungsbestätigung) und Erhalt des Sicherungsscheines gemäß § 651 k BGB wird folgende Anzahlung fällig:
• Bei Buchung von AIDA PREMIUM 20 %
• Bei Buchung von AIDA VARIO 35 %
• Bei Buchung von JUST AIDA 50 %
Mit der Anzahlung wird gleichzeitig auch die volle Prämie einer über AIDA Cruises vermittelten Versicherung fällig.
2.2 Die Restzahlung wird spätestens 6 Wochen vor Reisebeginn fällig, soweit der Sicherungsschein übergeben ist.
2.3 Bei Buchung ab 6 Wochen vor Reisebeginn ist der komplette Reisepreis sofort fällig, soweit der Sicherungsschein übergeben ist.
2.4 Der Sicherungsschein befindet sich auf der Rückseite der Reservierungsbestätigung bzw. auf der Rückseite der neutralen Amadeus TOMA®-Buchungsbestätigung.
2.5 Nach vollständiger Bezahlung der Reise erhält der Kunde unverzüglich seine Reiseunterlagen, frühestens jedoch 3 Wochen vor Reisebeginn. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nach, behält sich AIDA Cruises vor, nach erfolgloser Mahnung vom Reisevertrag zurückzutreten und die unter Punkt 7 vereinbarten Stornokosten zu berechnen. Darüber hinaus ist AIDA Cruises berechtigt, bei erfolgter Mahnung eine Mahnkostenpauschale von 10 Euro zu erheben, sowie die durch die Nichtzahlung anfallenden Mehrkosten (z. B. Bankgebühren) weiter zu belasten. Dieses Recht steht AIDA Cruises nicht nur bei Zahlung des Reisepreises, sondern bei jeglichen Zahlungsverpflichtungen des Kunden gegenüber AIDA Cruises zu. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt dem Kunden in jedem Fall unbenommen.
2.6 Die Zahlung des Reisepreises erfolgt ausschließlich an AIDA Cruises und kann wahlweise per Überweisung oder per Kreditkarte (z. B. Mastercard, Visa) erfolgen. Sofern nicht mit AIDA Cruises anders ausdrücklich vereinbart, haben Zahlungen an vermittelnde Reisebüros keine schuldbefreiende Wirkung. Bei Zahlung per Kreditkarte kann pro Buchung jeweils eine Kreditkarte hinterlegt werden. Eine Änderung der vereinbarten Zahlart bzw. des vereinbarten Zahlungsmittels ist nur vor erfolgter Zahlung möglich. Bei Zahlung mit Kreditkarte erfolgt der Einzug zum in der Rechnung ausgewiesenen Fälligkeitstermin.
2.7 AIDA Cruises behält sich das Recht vor, bei allen Zahlungen per Kreditkarte eine Kreditkartengebühr zu verlangen. Über die Höhe einer solchen Gebühr wird der Gast vor dem Zahlungsvorgang rechtzeitig informiert.
3 Leistungen und Preise
3.1 Die Leistungsverpflichtung von AIDA Cruises ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Reservierungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt bzw. der Reiseausschreibung unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen. Nebenabreden oder sonstige Vereinbarungen (z. B. Sonderwünsche), die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung von AIDA Cruises. Im Falle von Widersprüchen ist die Reisebestätigung ausschlaggebend. AIDA Cruises behält sich das Recht vor, für bestimmte Leistungen an Bord eine zusätzliche Service-Charge zu verlangen. Nicht im Reisepreis enthalten sind etwaige Grenzgebühren. Diese sind vom Kunden direkt vor Ort zu entrichten. Mehrkosten (z. B. für zusätzliche Verpflegung an Bord), die aufgrund einer nicht von AIDA Cruises zu vertretenden Quarantäne entstehen, sind vom Gast selbst zu tragen bzw. zu ersetzen.
3.2 Die in dem Prospekt bzw. der Reiseausschreibung enthaltenen Angaben sind für AIDA Cruises grundsätzlich bindend, soweit sie Grundlage des Reisevertrages geworden sind. AIDA Cruises behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlichen Gründen Änderungen der Prospektangaben bzw. Reiseausschreibungen hinsichtlich der Leistungen oder des Leistungsumfanges, insbesondere auch bezüglich des ausgeschriebenen Reisepreises, vor Vertragsabschluss vorzunehmen. Eine Erhöhung des ausgeschriebenen Reisepreises ist zulässig aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen (wie Hafen- oder Flughafengebühren) oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospektes, sowie wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt ausgeschriebene Reise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist. Über entsprechende Änderungen wird AIDA Cruises den Kunden vor der Buchung selbstverständlich informieren.
3.3 Leistungsträger (z. B. Fluggesellschaften, Hotels) und Reisebüros sind von AIDA Cruises nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Angaben in Prospekten bzw. in Reiseausschreibungen oder über die Reservierungsbestätigung von AIDA Cruises hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.
3.4 Ortsprospekte sowie Prospekte von Leistungsträgern (z. B. Hotels, örtlichen Agenturen etc.) sind nicht Bestandteil des Reisevertrages und daher für die vertraglichen Leistungen von AIDA Cruises nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung der Parteien zum Inhalt der vertraglichen Leistungen von AIDA Cruises gemacht wurden.
3.5 Bei den Reisen der AIDA Cruises gilt in der Regel der jeweilige Saisonpreis jeder Reise entsprechend der Saisontabelle, sofern keine Ausnahme vermerkt ist.
3.6 Maßgebend für alle Ermäßigungen, welche aus dem Alter des Kunden resultieren, ist das Alter bei Reiseantritt.
4 Leistungsänderungen
4.1 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von AIDA Cruises nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Das gilt insbesondere auch für Änderungen der Fahrt- und Liegezeiten und/oder der Routen (vor allem auch aus Sicherheits- oder Witterungsgründen), über die allein der für das Schiff verantwortliche Kapitän entscheidet.
4.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. AIDA Cruises ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei erheblichen Änderungen der Reiseleistungen vor Reisebeginn ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
5 Preiserhöhung
AIDA Cruises behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern:
5.1 Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten (insbesondere Flugbeförderungskosten mit Kerosinzuschlägen und Treibstoffkosten der Schiffe), so kann AIDA Cruises den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann AIDA Cruises vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann AIDA Cruises vom Kunden verlangen.
5.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafenoder Flughafengebühren gegenüber AIDA Cruises erhöht, so kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für AIDA Cruises verteuert hat.
5.3 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für AIDA Cruises verteuert hat.
5.4 Eine Erhöhung nach Ziffer 5.1 bis 5.3 ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für AIDA Cruises nicht vorhersehbar waren.
5.5 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat AIDA Cruises den Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt eingehend beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn AIDA Cruises in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat die zuvor genannten Rechte unverzüglich nach der Mitteilung von AIDA Cruises über die Preiserhöhungen dieser gegenüber geltend zu machen.
6 Rücktritt und Kündigung durch AIDA Cruises
6.1 AIDA Cruises kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von AIDA Cruises nachhaltig stört oder wenn sich der Kunde in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt AIDA Cruises, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Die von AIDA Cruises eingesetzten Mitarbeiter und das Schiffspersonal sind bevollmächtigt, die Interessen von AIDA Cruises in diesen Fällen wahrzunehmen.
6.2 Lässt der geistige oder körperliche Zustand eines Kunden eine Reise bzw. Weiterreise nicht zu, weil dieser den Kunden reiseunfähig macht oder eine Gefahr für den Kunden selbst oder jemanden sonst an Bord darstellt, kann die Beförderung verweigert oder die Urlaubsreise des Kunden jederzeit abgebrochen werden. Für evtl. entstehende Mehrkosten steht AIDA Cruises nicht ein. Gleiches gilt, wenn eine geistige oder körperliche Behinderung eine besondere Betreuung des Gastes erfordert, die über die vertraglich vereinbarten Leistungen von AIDA Cruises hinausgeht, und der Kunde keine diese Betreuung übernehmende Begleitperson hat. Im Zweifel empfiehlt sich die explizite Nachfrage bei Buchung.
6.3 AIDA Cruises ist zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt, wenn der Kunde Waffen, Munition, explosive oder feuergefährliche Stoffe und Ähnliches an Bord bringt; ferner, wenn er Drogen konsumiert oder an Bord bringt bzw. Straftaten begeht. Eine berechtigte Kündigung liegt auch im Falle des Versuchs des Vorgenannten vor.
6.4 An Bord gilt eine Bordordnung, die vom Kunden uneingeschränkt zu beachten und einzuhalten ist.
6.5 Der Kapitän ist für Schiff und Besatzung verantwortlich. Er besitzt hinsichtlich der seemännischen Führung des Schiffes, der Gewährleistung der Sicherheit sowie der Einhaltung der Bordordnung die alleinige Entscheidungsbefugnis und ist in dieser Eigenschaft berechtigt, den Kunden entschädigungslos von Bord zu weisen.
7 Rücktritt durch den Kunden/Umbuchung
7.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei AIDA Cruises. Dem Kunden wird im eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
7.2 In jedem Fall des Rücktritts des Kunden steht AIDA Cruises unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und gewöhnlich möglicher anderweitiger Verwendung der Reiseleistung folgende pauschale Entschädigung – jeweils pro Person und bezogen auf den jeweiligen Reisepreis – zu:
AIDA PREMIUM AIDA VARIO JUST AIDA
Bis zum 60. Tag* (mind. 50 € p. P.) 20 % 35 % 50 %
Vom 59. Tag bis zum 30. Tag* 20 % 35 % 50 %
Vom 29. Tag bis zum 22. Tag* 35 % 35 % 50 %
Vom 21. Tag bis zum 15. Tag* 60 % 60 % 60 %
Ab dem 14. Tag* 80 % 80 % 80 %
Nichterscheinen, Stornierung
am Tag des Reisebeginns und bei
nachträglicher Stornierung 95 % 95 % 95 %
* vor Reisebeginn
Prämien für über AIDA Cruises vermittelte Reiseversicherungen fallen zusätzlich zu der pauschalen Entschädigung in voller Höhe an. Bei einer Buchung mit Linienflügen gilt für das An- und Abreisepaket ergänzend folgende pauschale Entschädigung (jeweils pro Person):
vom 59. Tag bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 50 %,
ab dem 29. Tag vor Reisebeginn 80 %,
bei Nichterscheinen, Stornierung am Tag des Reisebeginns und bei nachträglicher Stornierung 95 %.
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei AIDA Cruises innerhalb der Öffnungszeiten des AIDA Service Centers. Bei Teilstornierung eines Reiseteilnehmers aus einer Kabine mit gebuchter Doppelbelegung steht AIDA Cruises in jedem Fall eine pauschale Entschädigung in Höhe von 80 % zu. Im Falle einer Teilstornierung eines Reiseteilnehmers aus einer Kabine mit gebuchter Dreier- oder Viererbelegung stehen AIDA Cruises die Stornogebühren laut Tabelle unter Punkt 7.2 zu. Die Stornierung der Teilleistung Flug (An- und Abreisepaket) ist nicht möglich.
7.3 Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass AIDA Cruises kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. AIDA Cruises bleibt es vorbehalten, abweichend von den vorstehenden Pauschalen eine konkret zu berechnende höhere Entschädigung zu fordern. AIDA Cruises ist in diesem Falle verpflichtet, die Entschädigung im Einzelnen zu beziffern und zu belegen.
7.4 Ein Anspruch des Kunden auf Änderungen von Reiseleistungen nach Vertragsabschluss, z. B. hinsichtlich des Reisetermins, des Abflugortes oder Reiseziels, der Unterkunft oder Verpflegungsart, der Kabine oder Beförderungsart (Umbuchungen) besteht nicht. Für Umbuchungen, die auf Wunsch des Kunden dennoch unter Beibehaltung des Gesamtzuschnitts der Reise vorgenommen werden (insbesondere unter Beibehaltung der Reisedauer), werden bis 60 Tage vor Reisebeginn von AIDA Cruises folgende Kosten berechnet:
• Für Umbuchung innerhalb von AIDA PREMIUM keine
• Für Umbuchung innerhalb von AIDA VARIO oder Umbuchung von AIDA PREMIUM auf AIDA VARIO 150 Euro p. P. für die erste und zweite Person in der Kabine
• Für Umbuchung innerhalb von JUST AIDA oder Umbuchung von AIDA PREMIUM oder AIDA VARIO auf JUST AIDA 300 Euro p. P. für die erste und zweite Person in der Kabine
Eine Umbuchung des Reisetermins kann generell nur einmal erfolgen. Eine weitere Änderung des Reisetermins sowie auch Umbuchungswünsche, die später als 60 Tage vor Reisebeginn bei AIDA Cruises eingehen, können, sofern ihre Erfüllung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Für die Änderung von Reiseteilnehmern (Namensänderung/Personenersetzung) werden 50 Euro Bearbeitungsgebühr p. P. berechnet, außer bei Linienflügen ab 5 Wochen bis 4 Tage vor Abflug. Hier bedarf es der Rückbestätigung durch AIDA Cruises und eventuell anfallende Kosten (bis zu 300 Euro p. P.) werden der Buchung belastet.
7.5 Bearbeitungs-, Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.
8 Gewährleistung, Kündigung des Kunden
8.1 Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Er ist verpflichtet, der von AIDA Cruises eingesetzten Reiseleitung eventuelle Reisemängel unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein.
8.2 Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigungen unverzüglich dem Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust innerhalb von 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung beim zuständigen Beförderungsunternehmen zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung von AIDA Cruises anzuzeigen. Ohne Anzeige besteht Gefahr eines Anspruchsverlustes.
8.3 Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651 c BGB bezeichneten Art nach § 651 e BGB oder aus wichtigem, für AIDA Cruises erkennbarem Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er AIDA Cruises zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von AIDA Cruises verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für AIDA Cruises erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.
8.4
a) Sämtliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Reisevertrag bzw. den von AIDA Cruises erbrachten Leistungen stehen, gleich aus welchem Rechtsgrund, mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen aus unerlaubter Handlung, hat der Kunde ausschließlich innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber AIDA Cruises geltend zu machen.
b) Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber AIDA Cruises unter der auf Seite 107 angegebenen Anschrift erfolgen. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen.
c) Durch die vorstehenden Regelungen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über eine unverschuldete Fristversäumnis durch den Kunden sowie die Vorschriften über die Hemmung der Verjährungsfrist unberührt.
9 Haftung/Haftungsbeschränkung
9.1 Die vertragliche Haftung von AIDA Cruises für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten), ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
a) ein Schaden des Kunden von AIDA Cruises weder vorsätzlich noch grob fahrlässigherbeigeführt wurde oder
b) AIDA Cruises für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
9.2 Für alle gegen AIDA Cruises gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche in Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
9.3 AIDA Cruises haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
9.4 Wertgegenstände (wichtige Dokumente, Geld, Schmucksachen, Foto-, Filmapparate und tragbare Videosysteme, jeweils mit Zubehör etc.) sind im Rahmen der An- und Abreise vom Reisenden in persönlichem Gewahrsam sicher verwahrt im Handgepäck mitzuführen. AIDA Cruises haftet ausdrücklich nicht für Verlust oder Beschädigung von Wertgegenständen, die im Rahmen der An- und Abreise im aufgegebenen Reisegepäck mitgeführt und/oder an Bord nicht sicher verschlossen im Safe aufbewahrt werden.
9.5 Die Reiseleitung an Bord der Schiffe von AIDA Cruises, Reisevermittler und/oder sonstige Leistungsträger sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche der Kunden gegenüber AIDA Cruises anzuerkennen.
10 Medizinische Versorgung an Bord
Die Schiffe verfügen über modern eingerichtete Hospitäler, die sich auf Deck 3 befinden. Schiffsärzte und ausgebildete Krankenschwestern stehen für Ihre medizinische Versorgung zur Verfügung. Die Sprechzeiten erfahren Sie an Bord. Gäste, die sich in ärztlicher Behandlung befinden oder besondere Anliegen haben, werden gebeten, den Schiffsarzt am Anfang der Reise zu informieren. Bitte beachten Sie, dass die Leistungen des Schiffsarztes kein Bestandteil des Reisevertrages sind und der Schiffsarzt in seinen medizinischen Entscheidungen nicht den Weisungen von AIDA Cruises unterworfen ist. Eine umfangreiche Krankenbehandlung ist an Bord nur eingeschränkt möglich, bei Risikofällen kann der Patient daher im nächsten Hafen ausgeschifft werden. Die Krankenbehandlung erfolgt gegen Bezahlung (Abrechnung am Ende der Reise über Ihre Bordabrechnung; keine Abrechnung über Krankenschein möglich). Sie erhalten am Ende der Reise an der Rezeption (auf Anfrage) eine detaillierte Hospitalrechnung, die Sie zur Erstattung bei Ihrer Reise-Krankenversicherung einreichen können. Wir empfehlen daher unbedingt den Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung (Näheres siehe Seite 106). Für die Entsorgung von medizinischen Abfällen (Insulinspritzen etc.) kontaktieren Sie bitte das Bordhospital. Sollten Sie spezielle Medikamente benötigen, bringen Sie diese bitte in ausreichender Menge im Handgepäck mit an Bord. Bitte beachten Sie hierbei die EU-Richtlinie zur Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck. Näheres dazu finden Sie in Ihren Reiseunterlagen.
11 Beschränkungen für werdende Mütter und Säuglinge
Aus Sicherheitsgründen und bedingt durch die eingeschränkte medizinische Versorgung an Bord der Schiffe von AIDA Cruises ist die Beförderung von werdenden Müttern, die sich bei Reiseantritt in der 24. Schwangerschaftswoche oder darüber hinaus befinden, und Säuglingen bis 6 Monaten nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass auf allen Routen, die 3 oder mehr aufeinander folgende Seetage aufweisen, für Säuglinge ein Mindestalter von 12 Monaten gilt.
12 Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
12.1 Jeder Passagier muss einen gültigen Reisepass auf der jeweiligen Reise mit sich führen, dessen Gültigkeit nach Beendigung der Reise noch mindestens 6 Monate betragen muss. Auf allen Reisen, bei denen ausschließlich Häfen in der EU sowie in Norwegen und Island angelaufen werden, brauchen deutsche Staatsbürger nur einen Personalausweis, der noch mindestens 6 Monate nach Reiseende gültig ist. Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr benötigen einen noch gültigen Kinderausweis mit Lichtbild und dem Vermerk „Nationalität deutsch“ oder einen neuen Kinderreisepass mit Lichtbild (auch unter 10 Jahren). Wir empfehlen in jedem Fall einen Kinderreisepass mit Lichtbild (auch wenn bei einigen Zielen ein Kinderausweis möglicherweise genügen würde), da die Ein- oder Ausschiffung nur mit Kinderausweis seitens der örtlichen Behörden nicht immer gewährleistet ist. Falls ein Kind nicht mit seinen Eltern, seinen Erziehungsberechtigten oder Personen reist, die in den Dokumenten des Kindes eingetragen sind, bitten wir Sie, von den zuständigen Botschaften und Konsulaten prüfen zu lassen, welche Ausweisdokumente für die Reise des Kindes erforderlich sind. Im Übrigen bitten wir, die besonderen Hinweise zu Pass-/Visa-Bestimmungen von bestimmten Zielen ab Seite 100 zu berücksichtigen (siehe Einreise- und Gesundheitsbestimmungen). AIDA Cruises ist im Falle des Verstoßes bzw. der Nichteinhaltung von Pass-, Visa- oder sonstigen Einreisebestimmungen berechtigt, den Transport zu verweigern, wobei der Kunde einen Anspruch auf Erstattung des anteiligen Reisepreises gemäß 7.2 hat. Eine darüber hinausgehende Kostenerstattung findet in diesen Fällen jedoch nicht statt.
12.2 AIDA Cruises informiert im Reiseprospekt bzw. in der Reiseausschreibung über die Reisepass-/Ausweispflicht hinaus über Bestimmungen, die für die jeweiligen Reiseländer gültig sind. Diese Informationen werden für deutsche Staatsbürger erteilt, bei denen keine besonderen Verhältnisse gegeben sind. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen im Pass, Flüchtlingsausweis usw.) vorliegen.
12.3 Der Kunde hat AIDA Cruises alle für die jeweilige Reise erforderlichen persönlichen Daten (Manifestdaten) bis spätestens 6 Wochen vor Reisebeginn zur Verfügung zu stellen und zu gewährleisten, dass die angegebenen Manifestdaten mit den Daten in den Reisedokumenten (z. B. Reisepass, Personalausweis) übereinstimmen. Bei Buchung ab 6 Wochen vor Reisebeginn sind die Manifestdaten unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Sofern der Kunde dieser Verpflichtung nicht rechtzeitig nachkommt, ist AIDA Cruises berechtigt, den Transport zu verweigern, wobei der Kunde einen Anspruch auf Erstattung des anteiligen Reisepreises gemäß 7.2 hat.
12.4 AIDA Cruises wird den Kunden vor Vertragsabschluss über etwaige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen vorstehenden Vorschriften informieren.
12.5 Der Kunde ist für die Beschaffung und das Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie die Einhaltung von Zoll- und Devisenvorschriften selbst verantwortlich. Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt nicht, wenn AIDA Cruises schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
12.6 Wenn AIDA Cruises im Einzelfall die Beschaffung von Reisedokumenten, insbesondere Visa, übernommen hat, haftet sie nicht für die rechtzeitige Erteilung und den rechtzeitigen Zugang.
13 Datenschutz
Die im Rahmen Ihrer Buchung angegebenen personenbezogenen Daten (Name, Adresse, Telefonnummer etc.) werden zur Abwicklung der Reise, zur Kundenbetreuung und Marktforschung oder zur Erfüllung gesetzlicher Bestimmungen gespeichert, verarbeitet und genutzt. Darüber hinaus können die Daten zur Zusendung von aktuellen Informationen und Angeboten verwendet werden. Sollten Sie diese Informationen nicht wünschen, wenden Sie sich bitte an den Datenschutzbeauftragten des Unternehmens unter der Anschrift: AIDA Cruises, Am Strande 3d, 18055 Rostock.
14 Informationspflicht über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
AIDA Cruises ist laut EU-Verordnung dazu verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft zu nennen, die aller Voraussicht nach seinen Flug durchführen wird. Sobald AIDA Cruises sicher weiß, um welche Fluggesellschaft es sich handelt, ist sie verpflichtet, den Kunden darüber zu informieren. Sollte sich daran noch etwas ändern, muss der Kunde darüber in Kenntnis gesetzt werden. Die „Black-List“ ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm
15 Verjährung, Abtretungsverbot, Gerichtsstand
15.1 Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund – jedoch mit Ausnahme von Ansprüchen des Kunden aus unerlaubter Handlung –, verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Dies gilt insbesondere auch für Ansprüche aus der Verletzung von vorvertraglichen und von Nebenpflichten aus dem Reisevertrag. Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem AIDA Cruises die Ansprüche schriftlich zurückweist.
15.2 Eine Abtretung jedweder Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der vorbezeichneten Ansprüche des Kunden durch Dritte in eigenem Namen unzulässig.
15.3 Der Kunde kann AIDA Cruises nur am Sitz ihrer deutschen Niederlassung in Rostock verklagen.
15.4 Dem Vertragsverhältnis liegt, soweit zulässig, deutsches Recht zugrunde, ausgenommen solche Regelungen, die auf das nationale Recht anderer Staaten verweisen.
15.5 Für Klagen von AIDA Cruises gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb der Mitgliedsstaaten des EuGVVO haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der deutschen Niederlassung von AIDA Cruises, Rostock, maßgebend.
15.6 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages und/oder dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages oder der Reisebedingungen zur Folge.
15.7 Diese Reisebedingungen (28. Auflage) und alle Angaben im Katalog entsprechen dem Stand vom Januar 2010. Sie gelten für alle Reisen aus diesem Katalog mit AIDA Cruises.
Wir übernehmen keine Haftung für die Inhalte der Texte. Es gelten die aktuellen Ausschreibungen des jeweiligen Reiseveranstalters. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten. Es gelten die aktuellen Reisebestimmungen des jeweiligen Reiseveranstalters.
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